Mein Name ist Martin Lemke. Als Prüfer für den Hundeführerschein* in Niedersachsen, möchte ich ihnen hier möglichst ausführliche Informationen zum Thema geben. Meine Erfahrungen mit Hunden habe ich in sehr vielen Jahren Gebrauchshundesport gesammelt und bin dort seit 2012 auch als VDH-Leistungsrichter aktiv.
Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Hundgesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen in Niedersachsen den Nachweis der Sachkunde in Form einer theoretischen sowie einer praktischen Hundeführerscheinprüfung erbringen. Als anerkannter Prüfer nach den Vorgaben des niedersächsischem Hundegesetzes versuche ich hier relevanten Informationen, Tipps und Hinweise übersichtlich aufzubereiten. Von mir durchgeführte „Hundeführerschein-Prüfungen“ finden in Buchholz i.d. Nordheide (Landkreis Harburg) statt. Die Kosten richten sich dabei nach der preiswertesten Vorgabe. Teilnehmer erhalten online Prüfungsfragen für die Vorbereitung zur Theoretischen Prüfung.
* Der Begriff „Hundeführerschein“ wird im NHuG nicht verwendet. Er hat sich umgangssprachlich entwickelt und wird von mir, zum leichteren Verständnis benutzt. Es ist die „Sachkundeprüfungen in Theorie und Praxis“ gemeint.