Hundeführerschein in Niedersachsen

Laut Hundegesetz in Niedersachsen (NHundG) gelten neben der Sachkunde des Hundehalters auch folgende Pflichten:

Kennzeichnungspflicht durch Chip (Transponder)

§4 des Hundegesetzes in Niedersachsen (NHundG) schreibt vor, dass ein Hund, der älter als sechs Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen ist.

Versicherungspflicht

§ 5 Hundegesetz Niedersachsen (NHundG) schreibt vor, dass der Halter eines Hundes, welcher älter als sechs Monate ist, eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abschließen muss.

Die Mindestversicherungssumme  betragen dabei EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 250.000 für Sachschäden.

Die Vorschrift gilt nicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts und für fremde Streitkräfte für die von ihnen gehaltenen Diensthunde.

Anmeldung im Zentralen-Hunderegister

Jeder Hundehalter in Niedersachsen muss sein Tier beim Zentralen Register anmelden. Mit dem landesweiten Register soll der Hundehalter zügig ermittelt werden können – etwa bei einem Beißvorfall, wenn die Halterfrage vor Ort nicht anders geklärt werden kann.

Die Registrierung wird durch die GovConnect GmbH, im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt, wofür eine einmalige Gebühr erhoben wird.

Die Registrierung ist online oder telefonisch möglich:

Für jede Online-Registrierung werden Kosten in Höhe von 17,26 Euro (zuz. MwSt.) anfallen. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung kostet 27,97 Euro (zuz. MwSt.).

Hundeführerschein Niedersachsen

Als „neuer“ Hundehalter in Niedersachsen müssen Sie Ihre Hundehaltersachkunde durch einer Theoretische- und eine Praktische Prüfung nachweisen (Hundeführerschein). 

Der theoretische Hundeführerschein ist laut Hundegesetz in Niedersachsen bereits vor Aufnahme der Hundehaltung abzulegen. Es handelt sich dabei um einen „Multiple-Choice“ Test mit 35 Fragen aus verschiedenen Themenbereichen (der vollständige Fragenkatalog besteht aus einem Pool von mehreren Hundert ausgesuchten Fragen diverser Hundeverbände).

Die praktische Hundeführerschein muss im Verlauf des ersten Jahres nach Erwerb des Hundes abgelegt werden. Hier gilt es dann diverse Prüfungssituationen verantwortungsvoll, sicher und vorausschauend zu meistern. Da es im Wesentlichen um die Überprüfung der Hundehaltersachkunde geht, muss die Prüfung nicht grundsätzlich mit dem eigenen Hund erfolgen (evtl. ist der eigene Hund ja auch noch zu jung).

Ausnahmeregelungen: „Wer ist von der Prüfung befreit?“:
Laut Hundegesetz gelten auch Ausnahmeregelungen für nachweislich erfahrene Hundehalter (Hundehaltung innerhalb der letzten 10 Jahre für mindestens 2 Jahre ununterbrochen und ohne Beanstandung), Tierärzte, Prüfer im Jagdhundwesen, Diensthundeführer, Blindenhundführer u.a.

Ob Sie von der Hundehaltersachkunde – Prüfung befreit sind, entnehmen Sie bitte dem genauen Wortlaut des niedersächsischen Hundegesetzes.

Hundeführerschein in Niedersachsen (Theorie / Praxis)

Die Abnahme der Prüfungen (Theorie und Praxis) biete ich preiswert an.

Hier erhalten Sie alle relevanten Infos zum Ablauf:

Theoretische Sachkundeprüfung

Vorbereitung:

Zur Vorbereitung auf die Theoretische Sachkundeprüfung, erhalten Sie von mir eine Buchempfehlung sowie den Zugang zu einem Teil der originalen Prüfungsfragen.

Weitere Schulungskosten fallen nicht an, da ich persönliche Schulungen nicht anbiete 🙂

Die Erfahrung zeigt, dass diese eigenständige Vorbereitung für die meisten Teilnehmer vollkommen ausreichend ist.

  • Ratgeber- Buchempfehlung
    „Sachkundenachweis für Hundehalter: Theoretische Grundlagen und praktische Übungen“ von Celina del Amo. Dieses Buch für Hundehalter eignet sich zur Vorbereitung erfahrungsgemäß sehr gut und ist auch nach der Prüfung ein guter Ratgeber.
  • Online-Vorbereitungsbereich für Teilnehmer
    Für meine Prüfungsteilnehmer habe ich einen speziellen Bereich auf dieser Seite eingerichtet. Hier finden Sie viele originale Prüfungsfragen zur weiteren Vorbereitung auf den theoretischen Hundeführerschein (sobald ein Prüfungstermin vereinbart wurde erhalten Sie die entsprechenden Zugangsdaten).

Prüfungsgebühr:

Für die Abnahme der theoretische Sachkundeprüfung berechne ich EUR 40,00 (zahlbar am Prüfungstag).

Prüfungsort:

Die Prüfung wird grundsätzlich in Buchholz in der Bremer Straße (Landkreis Harburg) abgenommen.


Prüfungsverlauf:

Am Prüfungstag stelle ich Ihnen ein Notebook zur Verfügung.
Sie werden dann 35 Fragen, durch anklicken, beantworten (es gilt jeweils nur eine Antwort als richtig).
Nach einer bestandenen Prüfung erhalten Sie die entsprechende Bescheinigung sofort.

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Praktische Sachkundeprüfung

Vorbereitung:

Die Anforderungen an eine erfolgreiche praktische Sachkundeprüfung sind nicht wirklich hoch. Sofern Sie sich vorausschauend und verantwortungsvoll verhalten, der Prüfungshund nicht aggressiv ist und Grundgehorsam besitzt, sollten Sie das schaffen 🙂

Prüfungsgebühr:

Für die Abnahme der praktischen Sachkundeprüfung berechne ich EUR 40,00 (zahlbar am Prüfungstag).

Prüfungsort:

Die Prüfung wird grundsätzlich in Buchholz  oder Umgebung (Landkreis Harburg) abgenommen.

Weitere Infos, Fotos meiner Prüfungen und Tipps erhalten Sie hier

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